Archiv für Oktober 2006

Tödlicher Unfall durch falsches Bremsen

Montag, 30. Oktober 2006

Polizeiliche Schilderung eines tragischen Unfallhergangs:

Das Krad 02 befährt in B. die Bundesstraße XX aus Richtung O. in Richtung Stadtzentrum. Vor einer dort befindlichen Eisenbahnunterführung bremst der vor dem Krad fahrende Pkw (Zeugin V.) bis zum Stillstand, um den entgegenkommenden, die Eisenbahnunterführung mittig durchfahrenden Lkw 01 passieren zu lassen. Das Krad 02 kommt hinter dem stehenden Pkw der Zeugin auf der nassen Fahrbahn zum Sturz, fällt dadurch nach links vor den fahrenden Lkw 01, auf die linke Fahrspur und wird infolge vom Lkw 01 mit dem linken vordern Rad überrollt. Der Kradlenker verstirbt kurze Zeit später an den Folgen seiner Verletzungen. Am Krad 02 entstand Sachschaden.

Skizze

Die Gutachten haben ergeben, daß der Unfall sowohl für die PKW-, als auch für den LKW-Fahrer unvermeidbar war. Der 18 Jahre alte Kradfahrer hat einen ganz kleinen Moment nicht aufgepaßt und dann zu heftig in die Bremsen gelangt. Trotz vollständiger und guter Schutzkleidung hatte er keine Chance gegen das Vorderrad des MAN.

Mir tun die Eltern Leid …

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Wildunfall: Brause gegen Bambi

Freitag, 27. Oktober 2006

Wilhelm Brause fährt mit entspannten 70 bis 80 km/h durch den sommerlich dämmernden Forst, als aus dem Unterolz rechts neben der Straße ein dunkler Schatten auftaucht. Ein paar Meter vor dem Vorderrad sieht er zwei funkelnde Sterne. Brause wirft den Anker, weicht gleichtzeitig nach links aus, überbremst das Hinterrad und rutscht anschließend hinter seinem Mopped auf der Straße entlang. Das Resultat sind Schürfwünden an Mensch und Maschine. … und Bambi trottet gemütlich seiner Wege.

Brause freut sich über seine Wiedergeburt und denkt an seine Teilkaskoversicherung. Glück gehabt. Dies bestätigt – wenn auch erst in zweiter Instanz – nun auch das Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 19. Mai 2006 (Az: 10 U 1415/05). Wenn Motorradfahrer Tieren ausweichen und dabei stürzen, muss die Teilkasko wegen eines Wildunfalls zahlen. Und so formuliert es das Gericht:

Es steht der Annahme einer Rettungshandlung im Sinne der §§ 62, 63 VVG nicht entgegen, wenn der Fahrer eines teilkaskoversicherten Motorrades eine Brems- oder Ausweichhandlung mit seinem Kraftrad vornimmt, um die Frontalkollision mit wechselndem Wild (Reh) zu vermeiden und hierbei verunfallt.

Es entspricht vielmehr der Lebenserfahrung, dass ein Kraftfahrer, der zur Vermeidung eines Frontalzusammenstoßes eine Vollbremsung vornimmt, hierbei neben dem Schutz und der Erhaltung seines eigenen Lebens auch die Beschädigung seines Fahrzeuges vermeiden will. Das Interesse, eine Beschädigung seines Fahrzeuges zu verhindern, ist kein nur ganz geringfügiges Rettungsinteresse, welches bei einer lebensnahen und an der Verkehrsanschauung orientierten Betrachtungsweise ganz zurücktreten würde.


Die Schwierigkeit für Brause bestand zudem darin, daß ein Kontakt zwischen dem Wildbret und seinem Mopped nicht stattgefunden hat.

Aus dem Urteil:

Der von der Beklagten eingeschaltete Kfz-Sachverständige stellte bei der Besichtigung des Fahrzeugschadens und der Unfallstelle keine Haar-, Gewebe- oder Blutreste, die von einem Wild stammen könnten, fest.

Glücklicherweise war aber ein Zeuge anwesend, der den Wildwechsel bestätigt hat.

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