Archiv für November 2006

Kulante Louise

Donnerstag, 23. November 2006

Noch während der 14-tägigen Frist, innerhalb der ich den Kauf der Handschuhe hätte rückgängig machen können, reduzierte Louis den Preis für die guten Stücke – und zwar um ein sattes Drittel. Das war recht ärgerlich.

Es reichte jedoch eine kleine eMail von mir, auf die die “Leitung Buchungscenter” im Vertrieb binnen weniger Stunden reagierte: Nun gibt es einen Gutschein über die Differenz zwischen altem und neuem Preis. Das ist höchst erfreulich.

Genau so stelle ich mir kundenfreundliches Beschwerde – Management vor. :-)

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Verbotenes Überholen führt zur 2/3-Haftung

Montag, 20. November 2006

Es fuhren ein Bullmann auf seinem Trecker, ein Gottfried Gluffke mit seinem Wohnwagengespann und ein Wilhelm Brause auf seinem Mopped die Landstraße entlang und hintereinander her. Verkehrschilder wie dieses

Überholen verboten

hatten das Überholen grundsätzlich verboten, ausnahmsweise durften aber diese Traktoren

Trecker

überholt werden. Für Brause gab es keinen wesentlichen Unterschied zwischen

Trecker und Wohnwagengespann

und wollte gern beide rollende Verkehrshindernisse in einem Rutsch hinter sich lassen. Kein Gegenverkehr, zweimal runterschalten und Gaaaaaaaas.

Dem Gluffke war der Trecker ebenfalls zu langsam, rechnete aber selbst nicht damit, überholt zu werden. Er sparte sich daher jeglichen Rückblick und zog nach links auf die – von Brause bereits besetzte – Überholspur. Brause blieb nur noch die Flucht ins Gelände … und anschließend der Weg zum Gericht.

Aus den Gründen des Urteils:

…Gem. § 5 IV S.1 StVO muss ein Verkehrsteilnehmer, der zum Überholen ausscheren will, sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Diesen Anforderungen genügte das Verhalten des Beklagten [Gluffke] nicht. Obwohl dem Kläger [Brause] bekannt war, dass an der Unfallstelle durch Verkehrszeichen das Überholen – ausser von Traktoren – verboten war, hat er versucht, das vom Beklagten [Gluffke] geführte Gespann zu überholen. Hiermit hat er vorsätzlich gegen die Norm des § 5 III Nr.2 StVO verstossen. Während dem Kläger [Brause] ein vorsätzlicher Verkehrsverstoss zur Last fällt, hat der Beklagte [Gluffke] die Verkehrsvorschriften nur fahrlässig missachtet… .

Daß man immer mit der Dummheit anderer zu rechnen hat, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf am 20.12.2004 (Az.: I-1 U 119/04), veröffentlicht in DAR, 2005 217.

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Berichte über den Cottbusser “Bandenkrieg der Rocker”

Sonntag, 5. November 2006


Bandidos” gegen “Hells Angels“: Ein Großaufgebot von Polizeikräften hat in Cottbus offenbar eine Auseinandersetzung zwischen den beiden rivalisierenden Rockerbanden verhindert. (04.11.2006, 22:14 Uhr)

Cottbus/Berlin – Zu dem Einsatz von Berliner und Brandenburger Polizeieinheiten sei es nach Erkenntnissen des Berliner Landeskriminalamtes gekommen. Den Festnahmen folgten umfangreiche Durchsuchungs- und Ermittlungsmaßnahmen. Ein Sprecher des Potsdamer Innenministeriums sagte, nach den vorliegenden Informationen sei ein Zusammenstoß zwischen Angehörigen der Rockergruppe “Bandidos” aus Berlin und Cottbus mit den rivalisierenden “Hells Angels” zu befürchten gewesen. Dies habe man mit dem Polizeieinsatz vermeiden wollen. Die Berliner “Bandidos” seien am Nachmittag angereist und hätten sich auf mehrere Gaststätten verteilt.

Nach einem Bericht der “Berliner Morgenpost” hatten die “Bandidos” den Angriff auf die “Hells Angels” für Sonntagmorgen geplant. Dazu seien am Samstag auch Bandenmitglieder aus dem Raum Magdeburg angereist. Die festgesetzten Rocker seien von den Festnahmen völlig überrascht worden. Dem Bericht zufolge wertet die Polizei die Aktion als großen Erfolg im Kampf gegen den Krieg der Rockerbanden. (tso/ddp)

Quelle: Tagesspiegel

Der Kollege Rainer Pohle aus Mönchenglattbach berichtet darüber im Strafblog und zitiert die Netzzeitung, die weiterführende Hinweise auf andere Veröffentlichungen bringt.

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Banditos vs. Hells Angels

Sonntag, 5. November 2006


Polizei legte Rocker lahm

… titelt der Polizeiticker.

Erkenntnisse des LKA Berlin über eine angeblich geplante Auseinandersetzung zwischen den Hells Angels und den Banditos in Cottbus führten zu einem erfolgreichen, gemeinsamen Einsatz mit der Brandenburger Polizei. In diesem Zusammenhang kam es zu 120 Festnahmen in der Cottbusser Innenstadt. Die Polizei durchsuchte und ermittelte umfangreich.

Quelle: Pressemeldung des PolPräs Berlin

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