Mittwoch, 31. Januar 2007
Das Oberlandesgericht Karlsruhe (1 U 181/05) hat sich mit Chiptuning beschäftig und am 24.03.2006 geurteilt:
Wird in einen Pkw-Motor ein leistungssteigernder Chip zur Steuerung der Motorelektronik eingebaut (“Chip-Tuning”), der das Abgasverhalten des Motors verändert, so erlischt die Betriebserlaubnis, wenn der Einbau des Chips nicht unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen (§ 19 III 1 Nr. 4 c StVZO) und eine Bestätigung nach § 22 I 5 StVZO erteilt wird. Das gilt auch dann, wenn für den Chip das Gutachten eines Technischen Dienstes nach § 19 III 1 Nr. 4 a StVZO vorliegt.
Wird der Chip wieder ausgebaut, lebt die erloschene Betriebserlaubnis dadurch nicht automatisch wieder auf.
Ich befürchte, es kommt nicht darauf an, daß es sich hier um einen Automotor gehandelt hat. Der Inhalt dieser Entscheidung könnte auch für Mopped-Motoren gelten.
Aber ernsthaft: Es wird deutlich, daß man sollte vorsichtig sein sollte, wenn man an der Motorsteuerung herumbastelt.
Die Entscheidung ist in der NZV 2007, 44 veröffentlicht.
Zulassungsrecht |
Donnerstag, 25. Januar 2007
… oder habe ich das hier irgendwie mistverstanden?
Allgemein |
Donnerstag, 18. Januar 2007
Für Motorräder und Roller mit amtlichem Kennzeichen und Erstzulassung nach dem 1. Januar 1989 ist seit April 2006 eine Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK) in die Hauptuntersuchung integriert. In den ersten sieben Monaten hat der TÜV Nord fast 100.000 dieser AUKs vorgenommen. Das Ergebnis: Lediglich 1,2 Prozent der vorgestellten Motorräder erhielten aufgrund von erhöhten Abgaswerten keine Plakette. Etwa 5,5 Prozent konnten die Umweltschutzanforderungen aufgrund von erkannten Mängeln an abgasrelevanten Bauteilen wie Zündanlage, Luftfilter, Vergaser oder Auspuff nicht erfüllen.
Nach Einschätzung von Roger Eggers vom TÜV Nord liegt das zum Teil an der guten Pflege, die Biker ihren Böcken gönnen …
Quelle: bikersnews
Zulassungsrecht |
Donnerstag, 18. Januar 2007
… nicht schonend gedünstet und cholesterinarm:

Mit reichlich Knoblauch, Zwiebeln, Chilli-Schoten und allem, was den Körper ordentlich in Wallung bringt.
Quelle: Szeneshop by HuberVerlag
Mahlzeit!
Allgemein |
Dienstag, 16. Januar 2007
Freunde des Motorrads können in England jetzt auch ihre allerletzten Meter stilgerecht zurücklegen: Der Pfarrer Paul Sinclair lässt es bei Beerdigungen zu, dass der Sarg im Beiwagen bis zum Grab gefahren wird. Der Geistliche aus der mittelenglischen Grafschaft Derbyshire ist Gründer des Bestattungsunternehmens “Motorcycle Funerals”, das einige diskret gestaltete Beiwagen mit Wetterschutz im Einsatz hat. “Warum sollen Leute, die Motorräder lieben, zuletzt in einem Auto gesehen werden?”, meint der Beiwagen des Herrn.
Quelle: taz
Wer’s mag, kann sich über the final ride auf www.motorcyclefunerals.com informieren.
Allgemein |
Montag, 15. Januar 2007
Wird ein Motorrad verbotswidrig auf dem Gehweg abgestellt, begründet dies für sich allein nicht die Annahme, das Motorrad sei noch „in Betrieb“ i.S.d. § 7 Abs. 1 StVG.
Ist das Motorrad jedoch unsicher abgestellt und nicht ausreichend gegen ein Umstürzen abgesichert worden, setzt sich die für den Betrieb eines Motorrads typische Gefahr des Umkippens auch nach dem Abstellen noch fort.
Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 07.06.2005, Aktenzeichen: 112 C 3231/04
Also: Erst den Ständer ausklappen, dann loslassen.
Unfallrecht |
Samstag, 13. Januar 2007
Der Fahrlehrer hat dafür zu sorgen, dass dem Fahrschüler (hier: 1,59 m große Frau auf Motorrad) keine Aufgaben gestellt werden, die er nicht bewältigen kann, weil sie dessen Ausbildungsstand oder Fähigkeiten (noch) nicht entsprechen.
Diese Pflicht ist nicht schon dadurch verletzt, dass der Fahrlehrer in der 4. Doppelstunde ein anderes, etwas größeres Motorrad (Yamaha Virago statt bisher Honda Rebel) als Schulungsfahrzeug auf einem Übungsgelände einsetzt, dessen Bedienungshebel für Kupplung und Bremse kaum messbare Unterschiede in ihren Abmessungen aufweisen.
In einem solchen Fall muss es sich dem Fahrlehrer – auch nicht nach Mitteilung des Schülers, er komme mit den Hebeln der größeren Maschine schlechter klar – aufdrängen, dass der Schüler allein wegen der geringen Abweichungen nicht in der Lage sein würde, das Motorrad nach einer kurzen Fahrt (10m – 40m) das Motorrad ordnungsgemäß anzuhalten; er haftet daher nicht für die Folgen eines Sturzes, der dadurch verursacht wurde, dass der Schüler statt zu bremsen plötzlich Gas gegeben hat.
Kammergericht Berlin, Urteil vom 04.09.2006, Aktenzeichen: 12 U 224/04
Die Erfahrenen unter den Fahrern sollten nicht vergessen, wie aufregend die ersten Stunden auf dem Mopped waren. Daß man da schon mal versehentlich dreht statt zieht, kann passieren. Ein guter Fahrlehrer weiß das.
Unfallrecht |
Donnerstag, 11. Januar 2007
Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied im Mai 2006:
Kein Anspruch auf verkleinertes Saisonkennzeichen für Fahrer einer Harley Davidson
Der Halter einer Harley Davidson kann bei Platzmangel an seinem Motorrad keine Ausnahmegenehmigung für ein verkleinertes Saisonkennzeichen verlangen. Das Gericht verwies zur Begründung auf die vorrangige Pflicht des Halters eines Motorrades, an seinem Fahrzeug die erforderlichen Veränderungen vornehmen zu lassen, damit ein Kennzeichen vorschriftsmäßig angebracht werden kann. Nur wenn der hierfür erforderliche Aufwand unverhältnismäßig sei, könne eine Ausnahme von den vorgegebenen Mindestmaßen gemacht werden.
Das Urteil stammt vom 15.05.2006 und trägt das Az.: 4 K 1442/05.KO.
Allgemein, Zulassungsrecht |
Montag, 1. Januar 2007
So sah bisher das Zeichen 260 bisher aus:

Ab sofort gilt dieses hier:

Besser ist das!
Allgemein |