Archiv für März 2007

Motorradfahren als Verschulden gegen sich selbst?

Samstag, 31. März 2007

Eine im Ergebnis völlig absurde Entscheidung hat das Landgericht Frankfurt am Main am 30.03.2007 getroffen: Wer sich in Gefahr begibt, darf hinterher nicht jammern, weil andere schuldhaft dafür sorgen, wenn man darin umkommt. Oder so ähnlich lautet der

Leitsatz:

Motorradfahrer können nach einem Zusammenstoß mit einem plötzlich auf die Straße einbiegenden Radfahrer nicht in jedem Fall Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen. In einem Ausflugs- und Wandergebiet muss ein Verkehrsteilnehmer immer mit plötzlich auftretenden Spaziergängen und Radfahrern rechnen. Darüber hinaus ist die «Betriebsgefahr» bei Motorradfahrern ungleich höher als bei Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern.

Motorrad contra Fahrrad: Kein Schmerzensgeld nach Unfall

Motorradfahrer können nach einem Zusammenstoß mit einem plötzlich auf die Straße einbiegenden Radfahrer nicht in jedem Fall Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Das hat das Landgericht Frankfurt in einem am Freitag bekannt gewordenen Grundsatzurteil festgestellt. Die 20. Zivilkammer wies die Klage eines Motorradfahrers auf Zahlung von rund 10 000 Euro zurück (Az: 2-20 O 8806/06).

Der Motorradfahrer hatte sich im Taunus bei einem Sturz erheblich verletzt, nachdem ein Fahrradfahrer plötzlich aus einem Waldweg heraus vor ihm auf die Landstraße eingebogen war. Laut Urteil hatte er den Unfall dennoch aus eigener Unachtsamkeit selbst verschuldet. In einem Ausflugs- und Wandergebiet müsse ein Verkehrsteilnehmer immer mit plötzlich auftretenden Spaziergängen und Radfahrern rechnen, begründete das Gericht. Darüber hinaus sei die «Betriebsgefahr» bei Motorradfahrern ungleich höher als bei Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern.

Das Risiko, auf dem Motorrad getötet zu werden, sei beispielsweise sieben Mal höher als bei anderen Verkehrsteilnehmern, zitierte das Gericht die «Zeitschrift für Verkehrssicherheit». Nach dieser Statistik sterben je Milliarde gefahrener Kilometer 92 Motorradfahrer, aber nur 13 Autofahrer. Diese Betriebsgefahr lasse sich bei Motorradfahrern daher «grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen». Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen und dürften daher «ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden», heißt es in der Entscheidung.

LG Frankfurt am Main, Urteil vom 30.03.2007, Az. 2-20 O 8806/06
Quelle: dpa-Meldung vom 30.03.2007

Ich hoffe nur, dass diese Entscheidung nicht rechtskräftig wird.

Danke an Rechtsanwalt Klaus Kutzki für den Hinweis auf diese Entscheidung.

UPDATE am 17.4.07:
Die Entscheidung mit dem kompletten Wortlaut des Urteils ist eingetroffen und hier besprochen.

Unfallrecht | 80 Kommentare

70 Tage Nutzungsausfall für Motorroller

Freitag, 23. März 2007

Der Geschädigte hat grundsätzlich für die Dauer, in der er sein Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen kann, einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Und zwar auch dann, wenn Ersatzteile lange Zeit nicht lieferbar sind und das Fahrzeug deswegen nicht repariert werden kann.

In einem Urteil des Amtsgerichts Gifhorn, vom 17. 8. 2006 (Az. 13 C 1563/05) heißt es unter anderem:

Zieht sich die Reparatur eines ausländischen Fahrzeuges wegen Schwierigkeiten bei der Ersatzteilbeschaffung über einen großen Zeitraum hin (z.B. Tage für einen Motorroller Piaggio Beverly 125), so hat der Geschädigte Anspruch auf Nutzungsentschädigung für die gesamte Reparaturdauer.

Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Ersatzteilen sind damit grundsätzlich ein Risiko des Schädigers.

Wenn also auch die übrigen Voraussetzungen für den Nutzungsausfallschaden vorliegen, kann der Geschädigte nicht auf die reine Zeit, die für den Einbau der Ersatzteile gebraucht wird, verwiesen werden. Die Fahrer von exotischen Fahrzeugen dürfen also nicht schlechter gestellt werden wie diejenigen, die ein Massenprodukt fahren.

Die Entscheidung des Amtsgerichts wurde veröffentlicht in der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV) 2004, 149.

Sachschadensrecht | 7 Kommentare

Prüfstand im Kofferaum

Donnerstag, 22. März 2007

Mit dem Rollenprüfstand kann die Polizei “den Rasern auf den Fersen” bleiben. Aha.

Der Prüfstand lässt sich im Kofferraum an jeden gewünschten Einsatzort transportieren und zeichnet in Verbindung mit einem Fahrtschreiber die Höchstgeschwindigkeit des getesteten Zweirades auf einer Diagrammscheibe auf.

Ich bin gespannt, was die (Ober-)Gerichte zu solchem Spielzeug dazu sagen werden.

Link gefunden bei Udo Vetter.

Allgemein | 1 Kommentar

Bus statt Mopped

Mittwoch, 14. März 2007

Das muß man nicht weiter kommentieren:

Der 25-jährige Motorradfahrer, dem bis zum 31. März 2007 bereits die Fahrerlaubnis entzogen worden war, wurde gestern von der Polizei in Marzahn bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit erwischt. Der Mann aus Charlottenburg hatte auf dem Blumberger Damm in Höhe der Elisabethstraße verkehrswidrig die Fahrspur gewechselt und wurde daraufhin von einer Polizeistreife zum Anhalten aufgefordert.

Statt der Aufforderung nachzukommen, flüchtete der Motorradfahrer mit seiner Harley Davidson über den Gehweg und ließ in der Elisabethstraße sein Motorrad einfach stehen. Eine Polizeistreife entdeckte den Verkehrsrowdy wenig später an einer Bushaltestelle vor einem Polizeirevier in der Cecilienstraße Ecke Blumberger Damm. Eigenen Angaben zufolge hatte der 25-Jährige kein Geld für ein Taxi dabei und wollte deshalb mit dem Bus flüchten.

Quelle: meinberlin.de

Bußgeldsachen | 2 Kommentare

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