WÜDO kenne ich seit meiner ersten BMW, einer R 69 S. Das ist schon ein paar Jahrzehnte her. Schade, daß das (Traditions-)Unternehmen nun aufgeben muß. Heute habe ich wohl die letzte eMail von WÜDO bekommen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kunden, Freunde und Lieferanten
sehr geehrte Damen und Herren der Fachpresse,
das WÜDO Team und die Familie Wüstenhöfer sagen Danke für 34 Jahre Freude in Ihrer Mitte.
Leider sind uns weitere Jahre in der Motorradfahrergemeinschaft nicht vergönnt, wir müssen unseren Betrieb zum Ende Febraur einstellen. Die Gründe sind vielfältig und in der Presse mehrfach genannt.
Es gäbe noch vieles zu sagen und zu tun….
Nochmal Danke sagen wir alle.
Mit freundlichen Grüßen
Das WÜDO Team und Familie Wüstenhöfer
Mit fortschreitendem Alter steigt die Anzahl der Abschiede.
In der Sache gegen den Nazi, dem man eine gefährliche Körperverletzung zulasten zweier Angels zur Last gelegt hat, wurden gestern vor dem Landgericht Kiel bereits die Schlußvorträge gehalten:
Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass der angeklagte rechtsmilitante Neo-Nazi und ehemalige NPD-Funktionär Peter B. am Morgen des 29. August 2008 mit je einem Messerstich gegen die “Hells Angels” Dennis K. und Sascha B. den Tatbestand der vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung mittels einer Waffe und einer das Leben gefährdenden Behandlung erfüllte und ohne einen Rechtfertigungsggrund sowie schuldhaft handelte. Staatsanwältin Füssinger beantragte, angesichts einer Fülle strafschärfender Gesichtspunkte, eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten zu verhängen.
Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Peter B. habe zugunsten seines Freundes, dem Zeugen Ralf D., in Nothilfe – dem Äquivalent zur Notwehr – und damit gerechtfertigt gehandelt. Die Verteidiger Horst Terjung und Christian Bangert brandmarkten den Hauptbelastungszeugen der Anklage, einen Justizwachtmeister des Amtsgerichts aufgrund mutmaßlicher Verbindungen zu den “Hells Angels” als vollkommen unglaubwürdig. Die Staatsanwaltschaft habe sich darüber hinaus bei den Ermittlungen von der Identität der Beteiligten blenden lassen, “eingleisig und unzureichend” gearbeitet. Die “Hells Angels” um den Dennis K. hätten die tätliche Auseinandersetzungen begonnen, um die Scharte auszuwetzen, die bei dem Angriff auf diesen im März 2007 in der Kieler Discothek “Mausefalle” entstanden sei.
Quelle und weitere detaillierte Infos über den Prozeß: kiel211
Erfahrungsgemäß werden die Ermittlungsmethoden von Polizei und Staatsanwaltschaft immer dann von der Verteidigung heftigst kritisiert, wenn sonst keine Substanz vorhanden ist. Das endet meist in einer Verurteilung und führt in der Folge ins Rechtsmittel.
Das Revisionsgericht schaut sich dann die Ermittlungen noch einmal an (wenn sie denn von der Verteidigung in der erforderliche Form zum Prozeßgegenstand gemacht wurden, was nicht ganz so einfach ist), stellt oft Fehler fest, die aber meist nicht zur Unverwertbarkeit der Ermittlungsergebnisse führen. Das Urteil des Instanzgerichts wird gehalten.
Ich bin gespannt, was die Strafkammer des Landgerichts nun in der Beratung auswürfelt.
Dem lag eine Verwaltungsanweisung aus dem Jahre 2007 zugrunde:
Wegen der auf der Bundesstraße 11 im Bereich des Kesselbergs zwischen dem Kochel- und dem Walchensee bestehenden Unfallhäufigkeit unter Beteiligung von Motorradfahrern erteilte das Polizeipräsidium Oberbayern 2007 eine Grundsatzweisung: Ein Motorrad soll sichergestellt, abgeschleppt und mindestens bis zum nächsten Morgen, an Wochenenden bis zum Montagmorgen verwahrt werden, wenn der Fahrer innerhalb eines Jahres am Kesselberg einmal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 40 km/h beziehungsweise zweimal um mehr als 25 km/h überschreitet. …
Gute Idee, könnte man meinen, wenn man einer dieser hemdsärmeligen Bayern wäre. Die Polizei vor Ort frohlockte fröhlich:
Die Rechtmäßigkeit der Sicherstellungen bei solch unverantwortlicher Fahrweise wurde im März diesen Jahres gerichtlich bestätigt. Das Bayerische Verwaltungsgericht in München wies die Klage eines Motorradfahrers ab, dem im August 2007 seine Suzuki wegen gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitungen sichergestellt wurde.
Das sieht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München allerdings ganz anders. In einem am 9.2.08 bekannt gegebenen Urteil
(Az.: 10 BV 08.1422) bescheinigt der VGH den Oberbayern: So geht’s nicht!
Die Sicherstellung von Fahrzeugen setzt voraus, dass im Einzelfall die konkrete Gefahr eines in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang drohenden weiteren Verkehrsverstoßes droht. Dies ist nur der Fall, wenn nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in der nächsten Zeit eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu erwarten ist. Eine solche Prognose-Entscheidung im Einzelfall kann nicht schematisch an die Höhe einer einmaligen oder zweimaligen Geschwindigkeitsübertretung geknüpft werden….
Na bitte, es gibt auch noch Bayern mit Augenmaß.
Worum geht’s hier eigentlich? Um diese alte Bergrennstrecke, die an den Wochenenden für Moppedfahrer gesperrt ist:
(Sorry, aber ich habe kein Video mit einem schönen italienischen V2-Sound gefunden; deswegen ist die Musik hier ganz hilfreich – man hört diese Zwiebacksäge nicht so deutlich. )
Es ist ein beinah für unmöglich gehaltener Schritt: Die innig verfeindeten Rocker-Motorradclubs der Bandidos und Hells Angels sollen einen deutschlandweiten Waffenstillstand vereinbart haben. Sowohl das Berliner als auch das Brandenburger Landeskriminalamt (LKA) bestätigen die Friedensgespräche. “Verhandlungen zwischen Bandidos und Hells Angels hat es bereits früher gegeben”, so ein Berliner Ermittler. “Aber nie waren sie so weit fortgeschritten wie heute.”
Grund dafür – das war zu erwarten – sei der Druck, der seitens der Strafverfolgungsbehörden auf die beiden MC gemacht wurde. Behaupten jedenfalls unisono die Landeskriminalämter in Berlin und Brandenburg.
Wenn dann zwischen den Rot-Weißen und den Bunten Ruhe einkehren sollte, wird sich die Frage stellen: Was wird mit den Jungs vom Gremium MC, die sich in Potsdam bekanntlich recht wohl fühlen. Bisher jedenfalls noch – Ende letzten Jahres hat sich in Brandenburgs Hauptstadt ein Angels-Charter gebildet.
Über das Verfahren vor dem Landgericht Kiel gegen den Ex-NPD-Landeschef, dem die Anklage vorwirft, einen Angel “vorsätzlich mittels einer Waffe und einer das Leben gefährdenden Behandlung körperlich mißhandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben“, berichtet sehr ausführlich Rüdiger Kohls auf www.kiel211.de.
Vor dem Kieler Landgericht muss sich ein ehemaliger NPD-Landesvorsitzender verantworten. Er soll ein Mitglied des Rockerclubs “Hells Angels” niedergestochen haben.
berichtet Spiegel Online über den Prozeßauftakt am 2.2.08.
Es scheint nicht ganz einfach zu sein, das angeklagte Geschehen aufzudröseln. Die Staatsanwaltschaft sieht es so:
… wirft dem 35-jährigen Angeklagten, einem “führenden Mitglied der rechten Szene in Norddeutschland”, vor, sein Opfer und einen weiteren Mann bei der Messerattacke im Eingangsbereich des Amtsgerichts gezielt niedergestochen und lebensgefährlich verletzt zu haben. Er habe “den Zusammenstoß provoziert” und sich extra Gesinnungsgenossen zur Verstärkung mitgebracht.
Anders sieht es ein Zeuge, ein Polizeibeamter:
Danach stürmten im August etwa acht “Hells Angels” vor dem Eingang des Amtsgerichts auf rund 20 Männer zu, die dort warteten und schlugen “wie die Wahnsinnigen” sofort los. Drei bis vier Minuten habe das “Tohuwabohu” gedauert. Der Zeuge räumte aber ein, dass er nur eine eingeschränkte Sicht hatte.
Es sieht gleichwohl nicht gut aus für den Angeklagten: Er hat die ihm zur Last gelegte Tat bereits im Ermittlungsverfahren vor dem Haftrichter gestanden.
Damit dürfte es wohl nicht mehr darauf ankommen, daß die an der Auseinandersetzung beteiligten Rocker als Zeugen – wie zu erwarten ist – nicht aussagen werden.
Nicht nur nebenbei sei folgendes noch erwähnt:
Der Anwalt des Hells Angels Dennis K. beklagte gegenüber der taz, dass “trotz unklarer Beweislage weiter gegen 15 Hells Angels ermittelt wird, während die Ermittlungen gegen 9 Rechtsextreme eingestellt wurden”.
Wie man mit einem Bericht über eine bewaffnete Auseinandersetzung zeigt, daß man von dem, worüber man gerade berichtet, keine Ahnung hat, konnte man gestern im Tagesspiegel nachlesen.
Vor dem Kieler Landgericht beginnt heute ein Prozess gegen den früheren NPD-Landesvorsitzenden von Schleswig-Holstein, Peter Borchert, wegen gefährlicher Körperverletzung. Der 35-Jährige soll am 29. August des Vorjahres im Verlauf einer Massenschlägerei vor dem Kieler Gerichtsgebäude mit einem Messer auf ein führendes Hells Angel-Mitglied eingestochen haben, der nur durch eine Notoperation überlebte.
Das ist der zutreffend dargestellt Hintergrund. Der Rest des Beitrags entspricht dem Niveau dieses Zitats:
Die Hells Angels im hohen Norden weisen regionale Unterorganisationen, sogenannte Charter, in Flensburg, Kiel und Alveslohe nahe Kaltenkirchen auf. Sie sind in Aktivitäten von Tätowierstudios, Gastronomie, Türsteher-Dienstleistungen, Kampfsport und Online-Versänden verwickelt.