Samstag, 26. September 2009

Sie vibriert, schüttelt sich, und gibt man Gas, geht ein kräftiger Ruck durch die Moto Guzzi 850 Norge. Erst seit drei Monaten stehen 35 italienische „Guzzis“ im Fuhrpark der Berliner Polizei. Und schon mussten „einige Maschinen“, so die Polizei, in die Werkstatt.
Quelle: Tagesspiegel
Man sollte sich mal die Fingernägel der Polizeibeamten anschauen, die ihren Dienst auf den Guzzis verrichten. In der Regel sind die bei den Guzzi-Treibern schwarz. Seit 100 Jahren. Und daran wird sich in den nächsten 100 Jahren nichts ändern.
„Die Mängel bewegen sich im Rahmen dessen, was bei Neuanschaffungen dieser Art üblich ist“, sagte ein Polizeisprecher.
Ja, eben. Guzzi.
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Donnerstag, 17. September 2009
Mehr als 400 Beamte durchsuchten am Donnerstag während eines dreistündigen Einsatzes in mehr als zehn Städten Wohnungen sowie alle Clubhäuser der Szene, teilte die Polizei in Frankfurt (Oder) mit. Festnahmen gab es nicht. Die Beamten entdeckten aber unter anderem Pistolen, Äxte, Baseballschläger, Schwerter, Messer und auch eine Granate. Es erfolgten 25 Durchsuchungen, unter anderem in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Eberswalde.
berichtet die Berliner Morgenpost. Betroffen waren die Führungsriegen der Hells Angels, Bandidos und des Gremium MC.
„Rechtsfreie Räume lassen wir nicht zu, das sollte sich jeder aus diesem kriminellen Milieu hinter die Ohren schreiben“, sagte Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm. Hört sich ein wenig hilflos an, dieses ministerielle Säbelrasseln so kurz vor den Wahlen.
Rocker |
Donnerstag, 17. September 2009
Eine wegweisende Entscheidung des Amtsgerichts München (331 C 22085/07) zum Thema: Andere Länder …
Die Frau war [auf ihrem Motorrad] während des Oktoberfests 2006 um Mitternacht mit einer Geschwindigkeit von etwa 40 bis 50 Stundenkilometern auf einer Straße nahe der Theresienwiese unterwegs, als ein Betrunkener bei Rot über die Ampel lief. Die Motorradfahrerin stürzte daraufhin. Der Oktoberfestbesucher weigerte sich, den Sachschaden in Höhe von rund 2.500 Euro zu begleichen und der Frau 1.000 Schmerzensgeld zu zahlen.
Die Motorradfahrerin sei zu achtlos gefahren, argumentierte er. Das Gericht gab ihm teilweise recht: Zur Oktoberfestzeit seien “nächtens amtsbekannt (…) größere Mengen Betrunkener unterwegs, bei denen nicht immer erwartet werden könne, dass sie die Verkehrsregeln einhalten“, erklärte das Gericht. Die Motorradfahrerin hätte daher ihre Geschwindigkeit anpassen müssen, um diesen ausweichen zu können. Sie treffe die Hälfte der Unfallschuld. Die andere Hälfte der Schuld trage der Fußgänger, weil er die Straße nicht zügig überquert habe. Er habe angehalten und sich zu seinem Bekannten umgewandt und so ein Hindernis auf der Straße gebildet. [...] entschied das Gericht. Das Urteil ist rechtskräftig.
Prost! Ich glaube nicht, daß der Richter, der diese Entscheidung getroffen hat, Vegetarier (ohne wie heißen die Menschen, die kein Bier trinken?) ist.
Quelle: Merkur. Mehr dazu auch in der Süddeutschen.
Danke an gb für den Link.
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